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Asbestentsorgung

Für Arbeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gelten speziell im Zusammenhang mit Asbestzement Produkten besondere Regeln und Vorschriften. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 besagt, dass derartige Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur durch sachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen.

Wir verfügen über den notwendigen Sachkundenachweis und werden gerne für Sie tätig.